Informationen zur gesetzlichen Mängelhaftung (Gewährleistung) für Pool- & Technikartikel
Beim Kauf von Poolartikeln und technischem Zubehör bei https://poolioshop.de/ gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Gewährleistung keine Haltbarkeitsgarantie und keine Versicherung gegen Verschleiß oder Fehlbedienung darstellt.
1. Umfang der Gewährleistung
Wir haften dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe (Gefahrenübergang) frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die gesetzliche Frist beträgt 24 Monate.
Wichtiger Hinweis zur Beweislast:
Innerhalb der ersten 12 Monate gilt gesetzlich die Vermutung, dass ein Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war. Diese Vermutung ist jedoch widerlegbar, wenn sie mit der Art der Ware oder der Art des Mangels unvereinbar ist (z. B. bei offensichtlichen mechanischen Schäden oder chemischen Fehlreaktionen). Nach Ablauf der ersten 12 Monate liegt die volle Beweislast beim Käufer.
2. Ausschluss der Gewährleistung (Kein Mangel)
Poolartikel sind extremen Bedingungen (UV-Strahlung, Wasserchemie, mechanische Belastung) ausgesetzt. In folgenden Fällen liegt kein Gewährleistungsfall vor:
- Natürlicher Verschleiß: Bauteile wie Dichtungen, O-Ringe, Filtermedien, Gleitringdichtungen von Pumpen oder UV-Lampen unterliegen einem natürlichen Verschleiß und müssen regelmäßig ersetzt werden.
- Chemische Einflüsse: Verfärbungen der Poolfolie (Bleichflecken), Korrosion an Leitern oder Wärmetauschern durch falsche Wasserwerte (pH-Wert, Chlor, Salzgehalt) sind Folgen unsachgemäßer Wasserpflege und keine Materialfehler.
- Frost- und Witterungsschäden: Schäden durch unsachgemäße Einwinterung (z. B. geplatzte Gehäuse durch Restwasser) fallen nicht unter die Mängelhaftung.
- Mechanische Beschädigung: Risse, Schnitte oder Löcher in Folien, die nach dem Auspacken und während des Betriebs entstehen, gelten als äußere Einwirkung.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Die Gewährleistung setzt voraus, dass das Produkt gemäß der Bedienungsanleitung und dem Stand der Technik verwendet wurde.
- Prüfpflicht: Sichtbare Schäden (z. B. Transportschäden oder offensichtliche Materialfehler an der Poolfolie) müssen vor dem Aufbau/Befüllen gemeldet werden. Ein Verbau trotz erkennbarem Mangel kann zum Verlust von Ersatzansprüchen führen.
- Nachweis der Wartung: Bei technischen Geräten (Pumpen, Salzanlagen, Wärmepumpen) behalten wir uns vor, Nachweise über die korrekte Installation und regelmäßige Wartung anzufordern.
4. Ablauf im Reklamationsfall
Sollten Sie einen Mangel vermuten, gehen wir wie folgt vor:
- Meldung: Kontaktieren Sie uns unter info@poolio.shop mit Fotos des Schadens und der Bestellnummer.
- Prüfung: Wir prüfen, ob ein Materialfehler oder eine äußere Einwirkung (Fehlbedienung/Verschleiß) vorliegt. Gegebenenfalls erfolgt eine technische Prüfung durch den Hersteller.
- Abwicklung: Liegt ein berechtigter Mangel vor, leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung. Unberechtigte Reklamationen (z. B. bei Kalkschäden oder Trockenlauf der Pumpe) werden kostenpflichtig zurückgewiesen.